Abschreibung GWG

Hallo,
möchte ein GWG erfassen und sofort abschreiben, bekomme die Meldung dass der Netto-Wert mind. 250,01 Euro betragen muss, wiso? Was mach ich falsch?

Gruß Andreas

Hallo Andreas,

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Vor der Frage stand ich auch. Für geringwertige Wirtschaftsgüter i.S.d. §6 Abs. 2 EStG zwischen 150€ und 410€ bzw. 250€ und 800€ besteht eine gesonderte Aufzeichnungspflicht.
Ich nehme an, daher hat lexoffice das Konto GWG nur für solche WG freigegeben.
Alles darunter kannst Du einfach über ein Aufwandskonto buchen, zB Kleingeräte 6845.