Lexoffice: Beleg nach Zuordnung bearbeiten

Hallo,

es kommt bei mir häufiger vor, dass ich nach Zuordnung der Zahlung noch (nicht zahlungsrelevante Details) eines Belegs (z.B. die Beschreibung für den Steuerberater, oder ein zusätzliches pdf Dokument) ändern möchte. Warum ist es notwenig dafür jedes Mal die Zahlung aufzuheben?

Bei einer Zahlung am Anfang diesen Jahres ging das jetzt sogar nur noch durch Stornierung der Zahlung und des Belegs. Dieses Vorgehen ist sehr unangenehm, da jetzt ein Beleg, der eigentlich nur geändert wurde, unter „Storniert“ auftaucht. Gibt es eine Möglichkeit, diesen stornierten Beleg vollständig zu entfernen, um wenigstens diese Verwirrung aufzuheben?

Viele Grüße,
Jo

P.S.: Der Beleg und die dazugehörige Zahlung war doch im Jahr 2017. Es bleibt die Frage, ob es möglich ist, diesen stornierten Beleg zu löschen, da er ja ersetzt wurde.

Hallo DrPepperJo,

ich kann mir nur vorstellen, dass dies etwas mit den GoBD zu tun hat. Eigentlich sollte ein Sachverhalt mit der Zahlung auch abgeschlossen sein.

Nein, das darf es auch nicht geben. Die Buchhaltung muss immer nachvollziehbar sein und etwaige Änderungen ebenso. Wenn etwas storniert wurde, ist dieses Storno immer ersichtlich. Alles andere wäre nicht GoBD-konform und man würde Dir die Buchhaltung bei einer etwaigen Prüfung „um die Ohren hauen“…

Hi Steve,

das ist ja genau das Problem: es sollen ja keine buchungsrelevanten Daten (Kunde, Preis, …) geändert werden, sondern nur der Kommentar für den Steuerberater oder ein informatives Dokument hinzugefügt werden. Die Stornierung ist ja dann keine Stornierung, sondern nur ein Umweg um das Problem der nicht buchungsrelevanten Datenänderung zu lösen.

Persönlich fände ich es hilfreich, wenn man solche Änderungen auch bei abgeschlossenen Vorgängen im System vornehmen könnte. Des Weiteren fände ich es sehr angenehm, wenn das System (das ja in erster Linie für kleine Unternehmen mit EÜR gedacht ist) auch nicht GoBD-konforme Aktionen nach vorheriger ausdrücklicher Warnung zulassen würde.

Viele Grüße,
Jo

Das wäre suboptimal. Gerade weil viele die Vorschriften nicht kennen (du gehörst ja auch dazu), muss hier ein „narrensicheres“ System vorhanden sein. Übrigens sind auch solche Veränderungen wie du sie nennst, nach den GoBD kenntlich zu machen - jede Änderung ist aufzuzeichnen und der vorherige Zustand muss erhalten bleiben.

Ich werde das nicht weiter kommentieren, da es persönlich wird und nicht wirklich eine konstruktive Diskussion ist. Trotzdem vielen Dank für die Klarstellung der offiziellen Position, das sind auf jeden Fall schon mal wichtige Informationen.

Hallo Jo,

Die GoBD unterscheiden nicht ob kleines Unternehmen oder Megaskonzern. Ein System, welches GoBD-Konformität angibt, sollte hier auch keine Ausnahmen zulassen. Worüber man nachdenken könnte, wäre eine Notizoption, in der dann ggf. Hinweis hinterlegt werden könnten.

Du kannst das ja mal über die Feedbackfunktion in lexoffice als Vorschlag einreichen.

Hallo zusammen,

dieses Thema würde ich auch gerne noch einmal aufgreifen.
Nachdem LexOffice ja nach GoBD arbeitet, gibt es - zumindest im Hintergrund - eine Änderungshistorie der Belege? Weil Fakt ist (was ich gut finde - ich möchte von Kommentaren dazu aber absehen), dass Änderungen vorgenommen werden können.
Wir hatten letztens den Fall dass eine Ausgabe (Eingangsrechnung) beim Steuerberater 2x im Export mit Abstand von zwei/drei Monaten zur Verfügung stand. Wir können uns das nicht erklären. Meine Idee war, dass ich den Beleg nachträglich geändert habe und er deshalb erneut in den Export rein gekommen ist. > Oder ist dieses Phänomen gar ein eigenes Thema?

Aber die Frage hier ist: Gibt es ein Protokoll, das aufzeichnet, welche Änderungen an Belegen vorgenommen wurden?

Gruß Kerstin

Hallo Kerstin,

frohes und gesundes neues Jahr für Dich.

Die Protokollierung findest Du unter Einstellungen (das kleine Zahnrad oben rechts) → Protokollierung.

Hilft das weiter?

Guten Morgen Steve,

das kannte ich noch nicht. Danke.

Ich hatte gehofft, bzw. gewünscht, dass in dem Protokoll auch drin steht, was geändert wurde.
z. B. Beschreibung geändert oder Art der Ausgabe geändert

Aber danke. Und natürlich auch einen guten Start ins neue Jahr.

Gruß
Kerstin Hartmann

Das Protokoll weist doch in der ganz rechten Spalte aus, was konkret in welchem Feld geändert worden ist. Oder verstehe ich Dich evtl. falsch?

Ich bin völlig auf Deiner Seite: wenn ich etwas nicht Aufzeichnungspflichtiges ändern will, wie z.B. den Hinweistext, dann sollte das möglich sein. Bei DATEV kann ich auch nach Zuordnungen noch Details ändern, solange nicht festgeschrieben ist.

Der gegenteilige Standpunkt lässt sich aber genau so vertreten. Lexoffice fährt hier die super-sichere Schiene, und ich habe mich damit abgefunden.

Dem Tipp, etwas in die Ideensammlung zu posten, kann ich mich aus eigener Erfahrung nicht anschließen. Ich hatte am Wochenende knapp 15 (konstruktive) Kommentare in die Ideensammlung gepostet, die heute früh allesamt vom Moderator gelöscht worden sind. Ich hielt alles für relevant - und auch konstruktiv formuliert. Daher erscheint mir die Sammlung eher als einen Schnuller, mit dem man unzufriedene Kunden ruhig stellen will. Aber das ist ganz subjektiv.

Hallo Graf Zahl,

danke für den Hinweis. So genau hatte ich noch gar nicht rein geschaut.
Stimmt, bei den Belegen (Eingangsrechnungen) ist das ganz gut dokumentiert. Ich muss mich da erst rein fuchsen.

Danke und schönen Tag
Kerstin

Dieses Thema wurde nach 21 Stunden automatisch geschlossen. Es sind keine neuen Antworten mehr erlaubt.