Lexoffice: Einnahmen-Überblick nach Belegdatum – warum?

Ich bin eine neue Nutzerin von Lexoffice und noch nicht wirklich glücklich. Womit ich besonders hadere: Der Überblick der Einnahmen – sowohl im Dashboard, als auch auf der Übersichtsseite. Als Freiberuflerin nutze ich die IST-Besteuerung. Einige meiner Kunden haben lange Zahlungsziele, zwischen Rechnungserstellung und Zahlungseingang können schon mal 8 Wochen vergehen. Das Belegdatum meiner Rechnungen ist für mich also nicht besonders relevant – weder für die USt.-Voranmeldung, noch später für die EÜR.

Trotzdem werden mir die Einnahmen nach Belegdatum angezeigt. Obwohl ich Online-Banking angebunden habe, erschien jetzt eine Zahlung, die im Januar 2018 erfolgte, im November 2017 (dem Rechnungsdatum). Somit erscheinen Einnahmen im falschen Monat, im falschen Quartal und im Extremfall sogar im falschen Jahr. Die angezeigte Umsatzsteuer richtet sich dagegen richtigerweise nach den realen Zahlungen. Somit passen Umsatzsteuer und Einnahmen nicht zusammen, im aktuellen Fall wurden mir bei € 0,- Einnahmen (falsch) eine Umsatzsteuerlast von über € 500,- (richtig) angezeigt. Ich finde das nicht nur verwirrend, sondern schlichtweg nicht korrekt. Warum kann ich nicht eine Übersicht einstellen, bei der das Zahldatum statt das Belegdatum relevant ist? Wäre das nicht für alle „IST-Besteuerte“ viel sinnvoller?

Hallo frauschmitt,
ich kann berichten, dass ich das gleiche Problem im Dashboard habe. Konnten Sie eine Lösung dafür finden? Unter Buchhaltung → Einnahmen-Überschussrechnung sind die Einnahme korrekt verbucht.

Es gibt keine wirkliche Lösung dafür, es ist einfach eine falsche Auswertung, aber bei lexoffice scheint es niemanden zu interessieren. Der Support schrieb mir, die Anzeige sei korrekt. :confused: Ja, die EÜR ist richtig, aber das bedeutet, dass man für immer das größte Paket wählen muss, wenn man einen Überblick über seine Einnahmen haben will. Derzeit trudeln bei mir noch einige Einnahmen von Rechnungen aus dem November oder Dezember ein und sie werden jeweils nach Belegdatum angezeigt, also für das vergangene Jahr. Das ist so falsch, dass sich mir die Zehennägel hochrollen. Laut Dashboard habe ich derzeit eine Umsatzsteuerlast, die meine Einnahmen übersteigt. So einen Murks muss man erst mal hinkriegen!

Vielleicht findet ihr mehr Hilfe, wenn ihr auf die entsprechenden Seiten von LexOffice geht - hier kann euch in der Regel keiner helfen (nicht cloudbasierte Programme).
https://lexoffice.uservoice.com/

Danke für den Link! Aber in der Beschreibung dieses Unterforums steht etwas anderes. Es gibt hier einige Fragen zu Lexoffice. Eine Antwort wär also durchaus eine Idee …

Hallo zusammen,

natürlich könnt Ihr auch Fragen zu Lexoffice hier diskutieren. Ich bin bei Lexoffice nicht so tief im Thema wie bei anderen Lexware Programmen, aber sollte ich helfen können oder Ideen zu Sachverhalten haben, will ich gern versuchen zu helfen. :slight_smile:

Zu dem Thema, wann werden Einnahme/Ausgaben als solche gebucht, habe ich das Wissensdatenbank – Feedback gefunden. Nach dieser Übersicht sollte es doch so funktionieren, wie Ihr es haben möchtet, oder?

Danke für die Antwort! Nein, es funktioniert nicht so, wie wir es brauchen. Im Dashboard werden Dinge angezeigt, die für IST-Versteuerer nicht stimmen und man kann es nur als Bug bezeichnen.

Wer im System eine Rechnung erstellt, sieht die Summe sofort als Einnahme verbucht. Gerade zum Jahreswechsel ist das eine ärgerliche Sache. Die EÜR stimmt dann zwar, aber dies ist eine Leistung, die im kleinsten Lexoffice-Paket ja nicht inbegriffen ist. Auch bei der Umsatzsteuer stimmt es nicht. Der Einfachheit halber wirtschaften Freelancer hier ebenfalls nach Zahldatum, nutzen also nicht die Möglichkeit, die Vorsteuer sofort geltend zu machen. Es ist ja ein Kann, kein Muss. Lexoffice bietet aber keine Option zu entscheiden, hier wird gnadenlos nach Belegdatum angezeigt. Auch das gibt zum Wechsel des Umsatzsteuerzeitraums (und erst recht zum Jahreswechsel) ein heilloses Durcheinander.

Kurz gesagt: das Dashboard kann man bei IST-Versteuerung in die Tonne treten. Man bekommt keinen Überblick über die aktuellen Einnahmen und Ausgaben und auch keinen Überblick über die Umsatzsteuerlast, die sich aus der Verrechnung von Vorsteuer und Umsatzsteuer ergibt. Ohne EÜR (also im Basis-Paket) wäre Lexoffice damit nutzlos, denn diese beiden Dinge sind ja nun wirklich wichtig für den Überblick.

Das ist wegen der Doppik nun einmal nicht anders zu lösen. In der EÜR wird erst bei Zahlung entsprechend zugeordnet. Ist doch dann auch richtig.

Auch bei der Umsatzsteuer stimmt es nicht.

Was hast du den angegeben - Ist- oder Sollversteuerung? Danach bestimmt sich der Ausweis der Umsatzsteuer. Die Vorsteuer kann in jedem Fall sofort geltend gemacht werden, da spielt der Unterschied Ist- und Sollversteuerung keine Rolle.

Der Einfachheit halber wirtschaften Freelancer hier ebenfalls nach Zahldatum, nutzen also nicht die Möglichkeit, die Vorsteuer sofort geltend zu machen.

Da bist du einfach falsch informiert. Die Istversteuerung gilt nur für die Umsatzsteuer. Dadurch haben ja die Istversteuerer einen Liquidatitäsvorteil, weil sie die Vorsteuer bei Rechnungseingang geltend machen können, die Umsatzsteuer aber erst bei Geldeingang abzuführen haben.

Es ist ja ein Kann, kein Muss. Lexoffice bietet aber keine Option zu entscheiden, hier wird gnadenlos nach Belegdatum angezeigt.

Es ist doch ein Vorteil, warum sollte da freiwillig verzichtet werden?

Auch das gibt zum Wechsel des Umsatzsteuerzeitraums (und erst recht zum Jahreswechsel) ein heilloses Durcheinander.

Bestimmt nicht, wenn alles richtig eingegeben wurde.

Kurz gesagt: das Dashboard kann man bei IST-Versteuerung in die Tonne treten. Man bekommt keinen Überblick über die aktuellen Einnahmen und Ausgaben und auch keinen Überblick über die Umsatzsteuerlast, die sich aus der Verrechnung von Vorsteuer und Umsatzsteuer ergibt.

Das ist das Wesen einer BWA - hier werden nun einmal nicht Geldflüsse, sondern Erträge und Aufwendungen gezeigt. Du musst das Dashboard ja auch nicht nutzen - die Auswertungen sind „näher“ an der EÜR.

Sorry, jetzt bin ich verwirrt:

Heisst das, Du hast das Paket „Rechnung und Finanzen“? Da ist doch gar keine Buchhaltung dabei. Auch keine Möglichkeit der Umsatzsteuervoranmeldung. Oder missverstehe ich Dich?