ich überlege Lexoffice zu testen. Ich habe jedoch eine grundsätzliche Frage vorher: Wie funktioniert die Einbindung des Onlinebanking bei dem Online-Service?
Die AGB von Banken untersagen ja gewöhnlich, PINs und TANs bei Drittanbietern zu speichern. Ist die Nutzung von Lexoffice mit der Einbindung des Onlinebanking dennoch möglich?
Also die TANs würde ich auch nicht extern speichern. Die PIN kannst Du - meiner Kenntnis nach - wahlweise speichern oder auch bei jedem Abgleich eingeben.