Lexoffice: Aufladung von Credits bei Envato

Hallo zusammen,

ich habe mich bereits an den Support gewandt und Google rauf und runter gesucht. Da ich noch keine Einnahmen erziele, möchte ich auch keinen Experten dafür bezahlen – sparen wo man eben kann.

Für mein Gewerbe habe ich zum ersten mal bei Envato ein Theme gekauft. Credits aufgeladen, Theme mit diesen Credits erworben und drei Belege erhalten: Einen ohne Reverse-Charge für das Aufladen der Credits. Zwei Rechnungen mit Reverse-Charge für den Kauf des Themes und die Markt-Gebühren.

Jetzt weiß ich nicht, wie das ganze gebucht werden soll. Die Aufladung der Credits stellt noch keinen Kauf dar. Zudem verfallen die Credits nach einem Jahr und können nicht zurückgebucht werden. Also ist es ja eine Ausgabe, oder? Aber diese Aufladung besitzt nur einen Beleg ohne Reverse-Charge, der Kauf des Themes gleich zwei Rechnungen mit Reverse-Charge.

Ich bin gerade etwas ratlos.

Kann mir jemand helfen? Ich muss das bis zur ersten Vorsteuer-Anmeldung nächsten Monat auf die Reihe bekommen.

Viele Grüße aus Bayern

Hallo kris,

herzlich Willkommen in der Community. :slight_smile:

Kann ich verstehen, ist aber eben nicht immer die beste Taktik. Gerade in dem Bereich was Steuern und Buchhaltung betrifft. Wie welche der Rechnung konkret zu behandeln ist, kann (und darf) Dir nur ein_e Steuerberater:in sagen.

Evtl. helfen diese FAQ dazu weiter:
https://lexoffice.uservoice.com/knowledgebase/articles/816564-buchungsübersicht-und-reverse-charge
https://lexoffice.uservoice.com/knowledgebase/articles/849624-wie-erfasse-ich-innergemeinschaftlichen-erwerb-als
https://lexoffice.uservoice.com/knowledgebase/articles/849633-wie-erfasse-ich-fremdleistung-13b-in-der-eu-als-a

Bringt Dich das weiter?

Hi Steve,

vielen Dank für die Antwort.

Wie ich die beiden Rechnungen im Reverse-Charge buche, weiß ich.

Problem ist nur der Beleg von der Aufladung (Credits). Dort gibt es keine Umsatzsteuer. Und als Ausgabe kann ich es auch nicht buchen, weil ja der Kauf des Themes mit Umsatzsteuer die eigentliche Ausgabe ist.

Gibt es da nicht irgendein Konto bei SKR04, welches das berücksichtigt?

Neue Erkenntnis: Eigentlich ist die Aufladung von Credits bei Envato doch ein Geldtransit bzw. Interimskonto, oder? Ich „parke“ das Geld ja nur bei Envato um später damit einzukaufen.

Könnte das in etwa zutreffen – bei Lexoffice als Ausgabe-Konto „Geldtransit“ einstellen?

Ich kann Dir diese Frage leider nicht beantworten. Wie das steuerrechtlich zu behandeln ist, bitte bei einer/m Steuerberater:in erfragen.