Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen durch Buchführungsbüros

Hallo zusammen,

wenn Ihr Eure Buchhaltung durch ein Buchführungsbüro (nicht Steuerbüro mit Steuerberater:in) erledigen lasst oder selbst ein solches betreibt: der BFH hat kürzlich zu der Frage entschieden, ob Buchführungsbüros u.ä. Umsatzsteuer-Voranmeldungen erstellen dürfen.

Mehr dazu inkl. dem vollständigen Urteil findet Ihr hier:

Hallo Steve,

hier habe ich mal geprüft, ob man nicht in der Benutzerverwaltung bestimmte Leute für den Programmpunkt „ELSTER“ sperren (z.B. externer Buchhalter) und freigeben (z.B. Geschäftsführer) kann. Aber genau dieser Punkt scheint in der Benutzerverwaltung nicht explizit aufgeführt zu sein. :frowning: Dafür kann man jemanden fürs Stapelbuchen sperren und fürs Dialogbuchen freigeben.

So bleibt offenbar nur übrig, dass, der externe Buchhalter darauf achtet, sich vorher abzumelden bevor er den Firmenchef selbst an den Rechner lässt. In der ELSTER-Zentrale wird nämlich protokolliert, wer die UStVA abgegeben hat.

Vielleicht sollte man das mal bei einem User-Treffen ansprechen.


Gruß
Rainer